Warum scheiterte TRB?

 

Warum war TramRegionBern zum Scheitern verurteilt?

 

TRB war ein ‚politisches’ Projekt, kein Sachprojekt 

TRB wurde von der Regionalkonferenz und der kantonalen Baudirektion geplant. Es gab keine Vorab-Konsultation der der Bürgerschaft noch der Parlamente von Kanton und der drei betroffenen Gemeinden. 

Statt schon zu Beginn der Planung kam die direkte Demokratie erst ganz am Schluss zum Zug, bei der Abstimmung über die Finanzierung von TRB in den drei Gemeinden.

Das rächte sich insofern, als das Stimmvolk der Vorlage Ende September die Zustimmung verweigerte, und CHF 30 Millionen von den autoritär vorgehenden Behörden verplant waren. Für den so entstandenen Schaden sind die eigenmächtig handelnden Politiker/innen verantwortlich zu machen. 

Der finanzielle Schaden ist gewaltig. Noch höher zu gewichten ist jedoch der Verlust an Vertrauen der Bürgerschaft in die Politik und der Verlust an Glaubwürdigkeit der pro-TRB handelnden Mitglieder der Exekutiven und Legislativen im Kanton und in den drei Gemeinden.

 

TRB zeigte grosse Demokratie-Defizite

In der Schweizer Demokratie gilt das Bottom Up Prinzip, nicht das Top Down Prinzip. Basis-Demokratie, nicht Diktatur von oben. Bei TRB jedoch geschah das Umgekehrte: Top Down statt Bottom Up. Von oben wurde eine Idee nach unten durchgereicht, aber an ihr durfte nicht gerüttelt werden. Sie war sakrosankt. Die Grundsatzentscheide wurden oben gefällt und konnten nicht in Frage gestellt werden.

 

TRB machte Mitwirkung zur Farce und förderte so Frustrationen

In den sog. Mitwirkungsverfahren wurde es der betroffenen Bürgerschaft verunmöglicht, ihre grundsätzlichen Vorbehalte einzubringen. Die Konzession für TRB war beim BVE bereits eingeholt worden und die Güterabwägung zwischen Erhalt von geschützen Baumalleen (ASTRA Inventar der historischen Verkehrswege) und Bau einer Tram-Infrastruktur auf der Linie 10 bereits erfolgt. Mitwirkung beim Wesentlichen von TRB, der Linienführung, war ausgeschlossen; möglich war sie einzig beim Unwesentlichen, bei „Randsteinen und Gartenzäunen“(O-Ton B. Egger). Das führte zu Ärger und Frustration unter den Bürgern und Bürgerinnen.

 

Volksvertreter liessen sich zu Parteisoldaten degradieren

Bürger und Bürgerinnen, die zur Durchsetzung Ihrer Anliegen Hilfe bei Gemeindepolitikern suchten, wurden meist enttäuscht. Selbst Stadträte, die in den von TRB betroffenen Quartieren wohnen, weigerten sich, vor Ort Auswirkungen der geplanten Umgestaltung der Strassenzüge zur Kenntnis zu nehmen. Parteiparolen gingen über eigenes Denken. Es blieb zweifelhaft, ob die Volksvertreter sich über das Projekt überhaupt eine eigene Meinung gebildet hatten. Statt die Exekutiven zu kontrollieren, liessen sich die Parlamentarier von diesen instrumentalisieren. 

Nicht nachvollziehbar ist die Art, wie der Berner Stadtrat sich weigerte, offensichtliche Falschinformationen und irreführende Behauptungen, sowie schönfärberische Formulierungen in der Abstimmungsbotschaft zuhanden der Stimmbürger zu korrigieren und auch Nachteile von TRB aufzulisten. Dass vor der Abstimmung bewusst falsche Zahlen verwendet wurden (Projektkosten Total: „punktgenau“ CHF 494.8 Mio), wird nach der Abstimmung sogar von oberster Stelle bestätigt, wenn jetzt von CHF 530 Mio. (B. Egger) die Rede ist. 

Ausserparlamentarische apolitische Interessen-Gruppierungen wie Bern bleibt grünLäbigi StadtProVelo (Kanton)Fussverkehr, WWF, VCS wurden parteipolitisch unterwandert. Trotz klaren Forderungen in den jeweiligen Vereinsstatuten nahmen sie keine kritische, geschweige denn ablehnende Haltung TRB gegenüber ein. Parteisoldatinnen im Vorstand verhinderten ein Beachten der Vereinszwecke über die Köpfe der Vereinsbasis hinweg. 

 

Auch die von der Stadt anerkannten Gesprächspartner in den Quartieren stellten sich in den Dienst der Obrigkeit statt in den der Bürgerschaft. Hier spielte das parteipolitische Netzwerk von Rot-Grün ebenfalls eine demokratiefeindliche Rolle (am offensichtlichsten im Quavier).

 

Schliesslich versuchte auch die Regionalkonferenz Bern-Mittelland am 12.09.2014 auf der Titelseite des Anzeigers Region Bern, mit einer Abstimmungsempfehlung voller subjektiver Wertungen und Behauptungen das Verhalten des Stimmvolks zu beeinflussen. 

 

Bürgeropposition von Staatspropaganda zugedröhnt

Als sich die TRB-Kritiker selber zur Wort meldeten, sich organisierten, auf Schwachpunkte im Projekt hinwiesen und offensichtliche Nachteile benannten, da starteten die Behörden eine Propaganda-Offensive von einem Ausmass, wie man das hierzulande bisher nicht kannte, zumindest nicht von staatlicher Seite. 

Hätten nur die offensichtlich an der Vergabe von lukrativen Aufträgen interessierten Wirtschaftsvertreter für TRB Werbung gemacht, hätten die Bürger dafür sicher Verständnis gehabt. Dass aber die von ihnen gewählten Politiker in Parlament und Regierung das Loblied auf TRB immer schriller sangen, löste schliesslich einen Anti-Reflex aus. Offensichtlich war TRB ein Produkt, das nicht mit seinen Qualitäten überzeugen konnte und deshalb mit fragwürdigen Slogans unters Volk gebracht werden musste.

An den zahlreichen kontradiktorischen Podien im Vorfeld der Abstimmung in den drei Gemeinden zeigte sich dann, dass diese Slogans und der immer gleiche Propaganda-Rap sachlichen Argumenten gegenüber nicht bestehen konnten. Die TRB-Kritiker punkteten immer wieder und die auf das Propaganda-Skript eigeschworenen Befürworter hatten das Nachsehen.

 

TRB hatte keine Antworten auf berechtigte Fragen

Im Propaganda Skript der Befürworter gab es keine Antworten auf Fragen wie:

 

  • Wieso soll die simple Umstellung einer bestehenden ÖV-Linie von Bus auf Tram ein „Jahrhundertprojekt“ (Ursula Wyss) sein?

  • Wieso soll schon der Wechsel des Transportmittels allein die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Bern fördern?

  • Woher wissen die Promotoren von TRB, dass die Einwohner der Region Bern das von der politischen Führung angestrebte Wachstum wirklich wollen?

  • Wenn mit der Umstellung vom Bus aufs Tram die PendlerKapazität nicht entscheidend verbessert werden kann (ja sich in etwa gleich bleibt!), wieso sollen die Steuerzahler dafür 500 oder mehr Millionen bezahlen?

  • Wenn für die geplante neue Tramlinie ohnehin neue Fahrzeuge gekauft werden müssen, wieso kauft BernMobil dann nicht gleich Zwei-Richtungs-Trams und verzichtet so auf rares Land verschlingende Wendeschleifen?

  • Wieso sehen die TRB-Promotoren nicht ein, dass es Staus nicht nur im MIV gibt, sondern auch im ÖV? Und dass die Berner Innenstadt schon jetzt keinen weiteren ÖV mehr verträgt? 

  • Wenn der Chef von BernMobil 2012 deutlich sagte, aus technischen und betrieblichen Gründen sei eine zweite Tramachse in der Berner Innenstadt unmöglich, warum brachte man diese 2014 trotzdem wieder ins Spiel?

  • Wer benötigt eigentlich eine Durchmesserlinie von Köniz nach Ostermundigen?

  • Für wen, ausser den Tiefbaufirmen, den Ingenieur- und Planungsfirmen, hat TRB eigentlich einen klaren Nutzen?

  • Wieso müssen die Steuerzahler im Kanton für den Hauptteil der Kosten von TRB aufkommen, haben zum Projekt jedoch nichts zu sagen?

  • Wieso mischen sich die Kantonspolitiker und die Wirtschaftsführer im Kanton mit ihrem Unterstützungs-Komitee „Ja zum Tram“ dermassen stark in die Gemeindeabstimmungen ein?

  • Und schliesslich: Wie kommen unsere politischen Führer/innen dazu, über die Köpfe der Bürger/innen hinweg eine Güterabwägung zwischen geplanter Traminfrastruktur und dem Schutz von alten Kulturgütern wie den historischen, von Baumalleen gesäumten Verkehrswegen oder der Berner Altstadt vorzunehmen?

 

Weitere Schwachpunkte von TRB

- Kritik am Projekt wurde ignoriert 

- Die Verantwortlichkeiten für das Projekt waren nicht klar festgelegt.

Es fehlte eine wahrnehmbare Projektleitung 

Obwohl nicht zu übersehen ist, dass die Innenstadt keine weitere Tramachse verträgt, wurde nicht aufgezeigt, wie die Innenstadtdurchfahrt gelöst werden sollte. 

- Die Projektverantwortlichen versäumten es, ein Gesamtkonzept über die künftige Siedlungsentwicklung im Grossraum Bern zu erarbeiten

- Die Verfahrensschritte (z.B. gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung Art. 8: Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten) wurden nicht korrekt befolgt: So war die Festsetzung des Trassees war eine Pseudo-Festsetzung, indem einfach das von der Politik festgelegte Trassee festgesetzt wurde, ohne dass der Nachweis der erfolgten raumplanerische Abstimmung erarbeitet und erbracht worden wäre.

Es wurde nie aufgezeigt, wie die Projektverantwortlichen aus den verschiedenen möglichen Varianten für die Trasseeführung Tram 10 zur schliesslich vorgeschlagenen Variante kamen. 

- Es fehlte die Sensibilisierung der Projektverantwortlichen für die Problemstellen des Projekts, obwohl gerade die Im Zentrum der Aufmerksamkeit der Bevölkerung standen. Nämlich: Schützenswerte Kulturgüter und Baumschutz (Traditionelle Einfallsachsen in die Stadt), Einrichtungsfahrzeugen oder Zweirichtungsfahrzeuge, Probleme mit dem Motorisierten Indiviualverkehr und dem Veloverkehr, Verkehrsabwicklung während der Bauzeit, Belastung in der Innenstadt, Rücksichtnahme auf Kulturland

- Es bestand keine Transparenz bezüglich der Kosten und der Kostenteilung

Ursprünglich 240 Mio, dann über 500 Mio, dann Zuweisen von Projektkosten an andere Projekte um unter 500 Mio zu kommen. 

Kosten für die Verlegung der Werkleitungen unter dem Trassee wurden den kommunalen Werken (z.B der ewb) angehängt, obwohl sie Folgekosten des Trams gewesen wären. 

Alle Folgekosten wurden ausgeklammert.

 

Bezüglich der Kostenteilung wurde nur kommuniziert, was der Bund und der Kanton zusammen finanzieren würden, ohne darauf hinzuweisen, dass der Bundesbeitrag nicht 35% ausmachte, sondern nur rund 18%, weil das Gesuch beim Bund von der Hälfe der Kosten (ca. 240 Mio) basierte, und nicht auf den Kosten, die in der Abstimmungsvorlage waren (rund 500 Mio). 

 

 

EMPFEHLUNGEN

 

Es braucht:

- Ein Gesamtkonzept für die künftige Siedlungsentwicklung und Verkehrsinfrastruktur;

- Die raumplanerische Abstimmung: Variantenvergleich und Variantenentscheid für die verschiedenen Etappen, bis zum bundesgesetzkonformen Festsetzungsbeschluss der Trasseen im kantonalen Richtplan;

- eine klare Gliederung in die einzelnen Phasen mit entsprechender Festlegung der Verantwortlichkeiten;

- Die Sicherstellung eines ernsthaften Einbezugs der Partner, inklusiv der Bevölkerung;

- Eine korrekte, transparente Zusammenstellung der Kosten und des Kostenverteilers;

- Die Zurückgewinnung der Glaubwürdigkeit der Behörde.

Mehr Demokratie und weniger Behördenarroganz.

 

 

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