Auch 2017: Nein zum Tram nach Ostermundigen!

 

Am 26. November 2017 sollen die Berner Stimmbürger/innen darüber abstimmen, ob der Nordast des in einer Volksabstimmung vor drei Jahren deutlich abgelehnten ÖV-Projekts TramRegionBern (TRB) aus Steuergeldern finanziert und also erstellt werden soll.

Die zivilgesellschaftliche Opposition, welche sich in den Jahren 2013/14 in den drei Gemeinden Köniz, Bern und Ostermundigen gegen TRB bildete und das Vorhaben der politischen Führung von Kanton, Regionalkonferenz und der drei Gemeinden schliesslich zu Fall brachte, sieht sich veranlasst, den Kampf gegen das mit zahlreichen Problemen belastete und deswegen in weiten Kreisen der Bevölkerung auf Ablehnung stossende Projekt wieder aufzunehmen.

Die Nachfolge von TramRegionBern-So Nicht! übernimmt nun die Freie Arbeitsgruppe Städtebau und Öffentlicher Verkehr, Bern, in Zusammenarbeit mit der Grün-Alternativen Partei, Bern (GAP) und der Schweizerischen Volkspartei, Bern (SVP).

Der Nordast von TRB soll neu als Tram Bern Ostermundigen (TBO) realisiert werden. Die Kosten werden auf mindestens eine Viertelmilliarde geschätzt, zu bezahlen von Bund, Kanton, Kantonsgemeinden, Ostermundigen und Bern. Zum Projekt selber wurden die Stimmbürger/innen des Kantons und der Gemeinden nicht befragt. Die Finanzierung jedoch muss demokratisch abgesegnet werden.

Da der Grosse Rat den Kantonsbeitrag von CHF 102 Millionen guthiess, haben wir das Referendum mit-lanciert. Wir gehen davon aus, das es zustande gekommen ist, da über 11'000 Unterschriften eingereicht werden konnten. In Zeiten von grossem Spardruck müssen staatliche Ausgaben besonders besonnen getätigt werden. Die Frage, ob für die Umstellung einer halben Bern-Mobil-Linie von Bus auf Tram im Kanton über 100 Millionen ausgegeben werden sollen, bedarf der besonderen Legitimation der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Falls eine Mehrheit im Kanton das Referendum unterstützt und den Kreditbeschluss ablehnt, wird TBO und damit auch TRB endgültig von der politischen Agenda verschwinden!

 

Da der Grosse Rat den Kantonsbeitrag von CHF 102 Millionen guhiess, haben wir von der Möglichkeit des Fakultativen Referendums Gebrauch gemacht und zusammen mit der im Kanton gut verankerten SVP und der GAP in kurzer Zeit gut 10 Prozent mehr als die erforderlichen 10'000 Unterschriften gesammelt, in tagelanger Arbeit vorgeprüft und sortiert und schliesslich zeitgerecht bei den Gemeinden des Kantons zur Validierung eingereicht.

Wir erwarten, dass das Referendum nach der amtlichen Überprüfung der Bürgerdaten zustande kommt und alle Stimmbürger im Kanton darüber abstimmen dürfen, ob sie, angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons, wirklich enorm viel Geld für die Umstellung einer halben BernMobil Linie von Bus- auf Trambetrieb ausgeben wollen. Falls eine Mehrheit im Kanton das Referendum unterstützt, wird TBO und damit auch TRB endgültig von der politischen Agenda verschwinden!

Auch die Ende November in der Gemeinde Bern anstehende Volksabstimmung über den TBO-Finanzierungs-Beitrag von CHF 25 Millionen wird, falls die Nein-Stimmen überwiegen, die Idee, auf der Buslinie 10 in Zukunft ein Tram fahren zu lassen, ein für alle Mal begraben.

Es ist nachvollziehbar, dass die TBO (und TRB) Befürworter/innen in Kanton und Gemeinde Bern der kommenden Tram-Abstimmung in Bern mit Optimismus entgegenblicken. Schliesslich stimmten Berner/innen 2014 mit über 60% für TRB. Und auch in Ostermundigen gab es 2016 in einer zweiten Abstimmung ein knappes Mehr, allerdings nach einer die demokratischen Grundlegen verletzenden Kampagne der Behörden. 

Den Ostermundiger Stimmbürgerinne und Stimmbürgern wurde vorenthalten, dass eine vom Kanton angeforderte Studie zum Ergebnis gelangt war, dass mit der Taktverdichtung der S-Bahn ab spätestens 2020 die Nachfrage nach zusätzlichen Kapazitäten auf der Linie 10 gedämpft, bzw. stagnieren würde (Infras, 2015, S.5).

Die Tatsache, dass zwei Drittel der von uns, der GAP und der SVP gesammelten Unterschriften für das Referendum gegen den Kantonsbeitrag an TBO, aus der TramRegion Bern stammen, zeigt uns, dass TBO in einer weiteren Abstimmung in Ostermundigen durchaus scheitern könnte. 

Auch in Bern gab es sehr viele Unterschriften für das Referendum, so dass wir dem Optimismus der Behörden unseren eigenen, auf frische Daten basierenden Optimismus entgegenhalten dürfen. 

Wir haben festgestellt, dass nicht nur die Menschen in Ostermundigen, sondern auch in Bern mitbekommen haben, dass mit dem Ausbau der S-Bahn zwischen Bern und Ostermundigen - Erweiterung HB Bern, Ausbau Geleiseanlagen zwischen Bern und Gümligen, Sanierung Bahnhof Ostermundigen, Einführung des 7 1/2 Minuten-Takts - die Buslinie 10 entscheidend entlastet werden wird, die Umstellung der Linie 10 auf Trambetrieb aus Kapazitätsgründen also nicht mehr dringlich ist.

Zudem realisieren gerade die Berner und Bernerinnen immer mehr, dass der von uns 2013/14 prognostizierte Tramstau bereits jetzt Realität ist und sich mit einer zusätzlichen Tramlinie durch die Innenstadt zu einem wahren Tramgau entwickeln wird. 

Auch hat ihnen der vergangene Hitzesommer gezeigt, dass mächtige, grosskronige Laubbäume nicht nur CO2 absorbieren und so für bessere Luftqualität sorgen, sondern auch Wasser speichern und Schatten spenden und so entscheidend zu einem angenehmen Stadtklima beitragen. Keine Frage deshalb, dass die alten, über 100jährigen Laubbäume im Nordquartier für die blosse Umstellung einer Buslinie auf Trambetrieb niemals geopfert werden dürfen!

Bekannt geworden ist seit 2014 auch, was die Verkehrsdirektorinnen von Kanton und Stadt stets bestritten, nämlich dass Alternativen zum Kapazitätsausbau auf der Linie 10 durchaus existieren. Eine Tramlinie zw. Bern und Ostermundigen, sollte sie denn mittelfristig aus Wachstums-gründen doch nötig werden, muss keineswegs zwingend über die Linie 10 geführt werden. Auf S. 47 im Gutachten Weidmann von 2011 ist nachzulesen, dass alle Alternativem, die nicht zum Zytglogge führen,"vorzeitig ausgeschlossen" wurden - und  dies erst noch mit einer ganz und gar unbrauchbaren Begründung. Auf www.tram-ostermundigen.be kann man sich über die Vorteile solcher Alternativ-Linien informieren ("Bern verdient Besseres!").

Das Projekt TBO weist weitere, unserer Meinung nach gravierende Schwachpunkte auf:

TBO ist ein isoliertes Einzelprojekt, das nicht im Rahmen eines Gesamtkonzepts ÖV geplant und geprüft wurde. Ein solches - längst fälliges - Gesamtverkehrskonzept ÖV „unter Einbezug aller Hauptachsen“ stellt der RRB 42/2017 (Investitionsrahmenkredit) in Aussicht und ist daher abzuwarten

Es ist unsinnig, TBO als Einzelteil zu bewilligen, bevor die Ergebnisse der ZMB Wyler und Länggasse vorliegen und im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzepts ÖV geprüft sind. Die ÖV-Erschliessung Wyler ist eng vernetzt mit der Gesamterschliessungsaufgabe Bern Ost unter Einbezug von Tramlinie 9 und Buslinie 10.

Der Einzelkredit wird beantragt, obwohl er in der Finanzplanung nicht enthalten ist und ein Baubeginn erst 2022 erfolgen kann; das ist unsinnig.

Eine Tramlinie zu bewilligen, die eine zweite Tramachse nötig macht - der Zusammenhang ist auf Grund der Agenden trotz aller gegenteiligen Behauptungen offensichtlich -, die Kosten einer (ev. neu zu evaluierenden) Tramachse jedoch nicht gleichzeitig in die Gesamtkosten aufzunehmen, ist unseriös und unredlich.

Es ist falsch, TBO zu bewilligen, bevor die tatsächlichen Auswirkungen des verbesserten S-Bahn-Angebots und des Bahnhofausbaus in Ostermundigen bekannt sind. Der Bahnhof Ostermundigen wird nach Zustimmung des GR zum Investitionsrahmenkredit in der Märzsession 2017 S-Bahn-tauglich und als Umsteigebahnhof bis 2025 ausgebaut. Mit besserer Verteilung der S-Bahnstränge wird er einen ins Gewicht fallenden Teil des Zielpublikums Bahnhof Bern abnehmen.

Die gewonnene Zeit und das eingesparte Geld können für die Planung und Realisierung einer neuen ÖV-Linie (Tram oder Bus) verwendet werden, mit welcher die Boom-Räume Schermen und Guisanplatz erschlossen, bzw. entlastet werden können.

Unklar ist auch wie die Kornhausbrücke die rund 15'000 Tonnen zusätzliches Gewicht pro Tag verkraftet, die durch die Trams verursacht werden. Auch ist nicht geklärt, was passieren wird, wenn die Brücke dereinst saniert werden muss.

Weiterhin gilt, dass die heutige Führung der Linie 10 für Trambetrieb völlig ungeeignet ist: kaum Eigentrassee, für alle Teilnehmer unangenehmer, ja gefährlicher Mischverkehr, Haltestellen in so kurzen Abständen, dass ein Tram gar nicht auf Touren kommen kann und deswegen zu viel Energie verbraucht..

Immer noch wird an Ein-Richtungs-Tramzügen festgehalten, obwohl diese für ihre Wendeschleifen viel sinnvoller verwendbares Land beanspruchen.

 

Dieser - keineswegs abschliessende Mängelkatalog - zeigt auf, dass die Tram-Befürworter/innen aus ihrem Debakel von 2014 nichts gelernt haben. Unsere Parole damals lautete: NEIN und zurück auf Feld 1! Die Verkehrsdirektionen von Kanton und Gemeinde legen uns jetzt das gleiche Projekt vor wie vor drei Jahren, bloss amputiert an beiden Enden. Was genau in Ostermundigen geplant ist (wo befinden sich die Wendeschleifen?) und wie es in Bern weitergehen soll (mit welcher Linie wird TBO verbunden?), ist nicht geklärt oder wird der Stimmbürgerschaft nicht mitgeteilt.

Was dem Berner Souverän vorgelegt wird, ist eine Zumutung! Völlig unverständlich ist für uns, wie die Berner Behörden zwar für die Interessen von Ostermundigen viel Verständnis zeigen, ja dieser Gemeinde grosszügig mithelfen, aus der Realisierung von TBO grosse Vorteile zu ziehen, ihrer eigenen Bevölkerung jedoch nur Lasten und Nachteile aufbürden. 

Denn was bringt TBO uns Bernerinnen und Bernern ausser jahrelangem Baulärm, Umleitungsverkehr, Baumfällaktionen, und permanentem Tramstau zwischen Zytglogge und Hirschengraben? 

 

All diese Überlegungen stimmen uns zuversichtlich, dass sowohl die Gemeindeabstimmung in Bern (Ende November 2017) wie die Referendums-Abstimmung im Kanton (Frühsommer 2018) zu gewinnen sind.

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