Trotz Klartext der Bundes-Fachstelle für Historische Verkehrswege wird kein Schutz der Alleen gefordert.

 

Hier die wörtliche Abschrift dieser Stellungnahme.

Das geforderte "breite Kronenendach" ist reine Illusion, denn die neue Strasse entlang dem Friedhof würde zu breit, die Bäume zu weit auseinander liegen, und weder Wurzel- noch Kronenraum könnten sich entfalten!

Mit „wir“ spricht jeweils das Astra bzw. dessen Fachstelle IVS. Hervorhebungen von AGSÖV.


Originalwortlaut der Astra-Stellungnahme von 2014 im (seit 2016 sistierten) Plangenehmigungsverfahren zu TRB (und dem identischen Teil TBO) :


Feststellung:

Abschnitt Rosengarten bis Bitziusstrasse
(Klick auf Bild für grösser):

Die massive Verbreiterung der bisherigen Ostermundigenstrasse im Abschnitt Rosengarten bis Bitziusstrasse führt zu einer Beeinträchtigung der Substanz des historischen Verkehrsweges - durch die Veränderung der weitgehend noch traditionellen Linienführung sowie der Dimension und Massstäblichkeit der Strasse. Da es sich beim fraglichen Teilstück jedoch um einen bereits weitgehend überprägten Abschnitt eines historischen Weges handelt, akzeptieren wir aus Sicht der historischen Verkehrswege die geplanten Eingriffe.

Abschnitt Bitziusstrasse bis Pulverweg (Klick auf Bilder für grösser
):

Im Bereich zwischen der Einmündung der Bitziusstrasse und der Kreuzung Pulverweg wird die nordseitige Baumreihe praktisch vollständig entfernt und zugunsten einer Aufweitung des Strassenraumes rund 3 m ausserhalb der heutigen Linie neu gepflanzt. Unsere ursprünglich geäusserte Idee, die Radfahrer und Fussgänger auf der nördlichen Strassenseite strassenabgewandt, d.h. ausserhalb der Baumreihe zu führen, erachten wir nach nochmaliger Prüfung der Bedingungen für eine sichere Velo- und Fussgängerführung im Bereich der Kap-Haltestelle Galgenfeld als kaum realisierbar. Dadurch sehen wir unter den gegebenen Anforderungen (Abstand der Baumkronen von der Fahrleitung, Wurzelraum der Bäume) keine Möglichkeit mehr, die Baumreihe näher an die Fahrbahn zu pflanzen und damit die Gestalt der Allee einigermassen zu erhalten.

Antrag:

Wir akzeptieren den Verlust der Allee in diesem Abschnitt, welcher wegen der Abstandsvergrösserung der Baumreihen trotz dem Erhalt der südlichen Baumreihe unabwendbar ist. Die Ersatzpflanzungen sind so auszuwählen (Baumart) und zu dimensionieren, dass wiederum ein möglichst breites Kronendach entstehen kann.


Abschnitt Kreisel Pulverweg - Einmündung Zentweq (Friedhofallee, Klick auf Bild für grösser):

Feststellung:

Im Abschnitt entlang des Schosshaldenfriedhofs wird die heute bestehende, noch weitgehend geschlossene Allee besonders durch die verbreiterte Fahrbahn und den stark vergrösserten Abstand zwischen den Baumreihen massiv umgestaltet. Dies ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung der historischen Bausubstanz und führt letztlich zu einer praktisch vollständigen Zerstörung des historischen Verkehrsweges. Die geplante Verbreiterung der Fahrbahn begründet sich im wesentlichen durch das geplante Eigentrassee des Trams und die Anordnung der beidseitigen Velostreifen.

Antrag:

Verzicht oder zumindest nochmalige Prüfung des Eigentrassees im Bereich Kreisel Pulverweg bis Einmündung Zentweg. *

Prüfung der möglichen Varianten zur Führung des Fuss- und Veloverkehrs auf vortrittberechtigten, strassenbegleitenden Fussgänger- und Velowegen ausserhalb der Baumreihen (beide Fahrtrichtungen, nur Fahrrichtung Ostermundigen, nur Fahrtrichtung Bern).
Die Ersatzpflanzungen sind so auszuwählen (Baumart) und zu dimensionieren, dass wiederum ein möglichst breites Kronendach entstehen kann.

Begründung:

Sind Eingriffe unter Abwägung aller Interessen unvermeidlich, so müssen sie sich nach Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz VIVS auf ein Mindestmass beschränken.
Ob das Eigentrasse und damit auch eine separate Führung der Spuren für den Motorfahrzeugverkehr absolut notwendig sind und mit einem späteren neuen Autobahn-Halbanschluss Pulverweg der A6 begründet werden können, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Die im Abschnitt Pulverweg - Zentweg vorhandenen Platzverhältnisse (Profil des Strassenraumes von der Friedhofmauer bis zu den Bauten nordseitig) erlauben aus unserer Sicht durch eine seitlich abgetrennte Führung des Fuss- und Veloverkehrs eine Optimierung der Dimensionierung und Gestaltung der Allee. Dadurch könnten die bestehenden Baumreihen zumindest teilweise erhalten und Neupflanzungen etwas näher an die Strasse gesetzt werden.

Ersatzmassnahmen:

Wir akzeptieren aus Sicht der historischen Verkehrswege aufgrund der technischen Anforderungen an die Tramführung und mit Blick auf die engen Platzverhältnisse grösstenteils die vorgesehenen Massnahmen. Diese führen insgesamt jedoch zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des historischen Verkehrsweges auf dem gesamten Teilstück Rosengarten - Waldegg. Wir beantragen daher die folgenden angemessenen Ersatzmassnahmen:
Die nördliche Baumreihe ist ab Haltestelle Galgenfeld in westlicher Richtung bis rund 150 m westlich der Bitziusstrasse wieder herzustellen bzw. weiterzuführen.
In Absprache mit der kantonalen Fachstelle für die historischen Verkehrswege (Fachstelle Fussgänger- und Veloverkehr, Tiefbauamt des Kantons Bern) und der Denkmalpflege der Stadt Bern sind an der betroffenen historischen Strecke BE 2539 oder an einem andern historischen Verkehrsweg in der Region Bern angemessene Ersatzmassnahmen zu leisten. Falls keine zweckmässigen Massnahmen möglich sind, kann die Ersatzmassnahme zu Gunsten eines andern Projekts zur Erhaltung historischer Verkehrswege im Kanton Bern geleistet werden. Die Ersatzmassnahmen und deren Umsetzung sind durch die kantonale Fachstelle zu koordinieren und kontrollieren. Das ASTRA, Bereich Langsamverkehr ist frühzeitig über die vorgesehenen Massnahmen zu orientieren und entscheidet, ob und wie es gegebenenfalls in den weiteren Prozess einbezogen werden will.
Die Ersatzmassnahmen sollten sich gemäss gängiger Praxis im Umfang der Kosten bewegen, die für eine vollständige Wiederherstellung der Allee entstehen würden. Aus unserer Praxiserfahrung gehen wir für die Pflanzung von Alleebäumen von Kosten von bis zu rund CHF 250'000 für 150 Alleebäume aus. 
Unter Berücksichtigung eines Ausgleichs der bleibenden schwerwiegenden Beeinträchtigung des für den historischen Verkehrsweg massgebenden Substanzelementes erachten wir eine Ersatzmassnahme'im Umfang von mindestens rund CHF 300'000.- als angemessen.

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* Aussage des Bermobildirektors 2014 am Viktoria-Podium: Verkehrsmanagement sei genauso wertvoll wie ein Eigentrassee.
 

Erläuterungen:

Das Astra hat sich im (zur Zeit sistierten, Okt.2017) Plan-Genehmigungs-Verfahren zu Tram Region Bern gegenüber dem Bundesamt für Verkehr (Genehmigungsbehörde) zu den beeinträchtigten Historischen Verkehrswegen geäussert.
Weil die Gesuchsteller sowie Stadt und Kanton diesen Projektteil unverändert weiterverfolgen wollen, muss davon ausgegangen werden, dass diese Stellungnahme auch für das weitere Verfahren gelten wird und auch aufgrund neuer Erkenntnisse nicht überarbeitet wird.

Hintergrund:
Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat eine Fachstelle für die Inventarisierung und den Schutz der historischen Verkehrswege IVS. Siehe https://www.ivs.admin.ch/ivs-fachstelle-des-bundes
Der Schutz dieser Historischen Verkehrswege ist eine Bundesaufgabe.
Der Umgang damit ist rechtlich geregelt: Die
Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS)
schreibt zum Beispiel in Artikel 7 Absatz 3:
Schwerwiegende Beeinträchtigungen sind bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur zulässig, wenn der Schutzwürdigkeit des Objektes bestimmte gleich- oder höherwertige
Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen.

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